Pflichtschulbeihilfe und Zuschuss bei Pflichtschulveranstaltungen - Stadtgmeinde Stadl-Paura
Es erhält jeder Schüler von der Stadtgemeinde Stadl-Paura eine einmalige finanzielle Unterstützung, jedoch nur, wenn vorher ein Antrag auf Pflichtschulbeihilfe gestellt wurde.
Vorgehensweise zur Antragstellung:
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Der Antrag auf Pflichtschulbeihilfe ist ab Schulbeginn im September 2024 bei der Stadtgemeinde Stadl-Paura zu stellen.
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Der Schulbesuch des Kindes muss durch die Schulleitung auf dem Formular bestätigt werden.
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Das gesamte Haushaltseinkommen des Vorjahres aller im Haushalt lebenden Personen ist lückenlos nachzuweisen. Erforderliche Unterlagen sind unter anderem der Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt oder der Jahreslohnzettel sowie etwaige weitere Einkommensnachweise.
Der Antrag muss bis spätestens 29. Oktober 2024 eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Einkommensgrenzen und benötigten Unterlagen finden Sie im Antragsformular.
Download: Antragsformular für das Schuljahr 2024/25
Schulveranstaltungshilfe - Land OÖ
Die Oö. Schulveranstaltungshilfe unterstützt Eltern mit schulpflichtigen Kindern in Oberösterreich, die an mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen. Gefördert werden Veranstaltungen ab zwei Tagen, wobei die Unterstützung zwischen 60 und 150 Euro liegt. Voraussetzungen sind bestimmte Einkommensgrenzen und ein Wohnsitz in Oberösterreich.
Weiterführende Informationen, Antragstellung
Finanzielle Unterstützung - JRK OÖ
Das Jugendrotkreuz Oberösterreich bietet finanzielle Unterstützung für bedürftige SchülerInnen, um die Teilnahme an Klassenfahrten zu ermöglichen. Pflichtschulen senden das Antragsformular an die JRK-Bezirksleitung.
Das Jugendrotkreuz Oberösterreich gewährt bedürftigen Schüler:innen in Oberösterreich finanzielle Unterstützungen um ihnen die Teilnahme an Klassenfahrten zu ermöglicheWeiterführende Informationen, Antragstellung
Nachhilfeförderung - Land OÖ
Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfe) anfallen. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern.
Weiterführende Informationen, Antragstellung
ERSTMALIG im Schuljahr 2024/25: Klassenfahrtsbonus der AK Oberöstrreich
Ob Wandertag, Kennenlerntage, Skikurs oder Sprachwochen: Für Klassenfahrten und andere Schulveranstaltungen müssen Eltern während eines Schuljahres tief in die Tasche greifen. Die AK OÖ entlastet ihre Mitglieder deshalb mit dem AK-Klassenfahrtsbonus. Je nach Dauer der Schulveranstaltung können für das Schuljahr 2024/25 einmalig 75 oder 150 Euro für Kinder der 5. bis 9. Schulstufe beantragt werden.
Weitere Inforamtionen, Antragstellung
Unter nachgestelltem Link sind sämtliche Förderungen aufgelistet,die Familien mit Schulkindern beanspruchen können:
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Fernbleiben vom Unterricht