Die derzeit geltenden Regeln funktionieren einigermaßen. Es ist allerdings utopisch zu glauben, dass Schüler*innen permanent einen Babyelefanten-Abstand einhalten können. Jedoch sind die meisten sehr bemüht, sich richtig zu verhalten. Momentan beschränkt sich das Tragen des Mundschutzes auf die Zeit, wenn die Schüler*innen im Schulhaus unterwegs sind bzw. wenn gesungen wird und das ist keine wirklich große Belastung.
Viele Nachrichten geistern in Bezug auf Corona und Schulen durch soziale Netzwerke und Medien und stellen sich in den meisten Fällen als nicht wirklich hilfreich heraus.
Als Schule können und dürfen wir uns nur an das halten, was wir von Bildungsministerium und Bildungsdirektion vorgegeben bekommen.
Häufig wollen Eltern wissen, ob sie das Kind zur Schule schicken sollen, oder nicht.
Darauf gibt es leider keine eindeutige, immer gültige Antwort, die es uns einfach machen würde. Sie als Eltern entscheiden, ob Sie das Kind in die Schule schicken. Seitens der Schule kann und wird es im Einzelfall keine Empfehlungen geben.
Offensichtlich kranke Kinder mit erhöhter Temperatur (ab 37,5) und Symptomen von Husten und Schnupfen oder Halsweh sollten auf jeden Fall zu Hause.
Wenn Sie den Verdacht haben, Ihr Kind könnte sich mit Corona infiziert haben, dann kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt oder die Nummer 1450. Bei einem positiven Befund müssen Sie bitte unbedingt auch die Schule informieren, damit wir Kontakte nachvollziehen können.
Welche Kinder, Lehrer oder ganze Klassen dann möglicherweise getestet oder in Quarantäne geschickt werden, entscheidet auch die Gesundheitsbehörde. Es passiert jedoch mit Sicherheit nichts ohne das Wissen der Eltern!
Wenn ein Kind in der Schule Symptome zeigt (ich spreche dabei nicht von jedem kleinsten Huster oder Nieser – wir hätten ansonsten jetzt schon leere Klassen) gibt es einen genau geregelten Ablauf:
- Das Kind muss den Mund-Nasen-Schutz aufsetzen und wird von einem Lehrer in den Medienraum (gegenüber vom Konferenzzimmer) begleitet.
- Der Schulleiter wird informiert.
- Er kontaktiert die Eltern und die Gesundheitsbehörde. Für uns Schulen ist die Bezirkshauptmannschaft Ansprechpartner, nicht 1450.
- Die Behörde entscheidet über den weiteren Ablauf, also ob und wo getestet werden muss, ob das Kind den Eltern übergeben werden darf etc.
- Natürlich dürfen die Eltern in die Schule kommen und mit ihrem Kind warten, bis das Vorgehen entschieden ist.
- Der Unterricht in der Klasse wird normal fortgesetzt, es kann in einem solchen Fall allerdings bis zur Klärung Maskenpflicht verordnet werden.
Es ist wichtig, dass wir die Kinder darauf vorbereiten, dass es mit großer Wahrscheinlichkeit zu solchen Situationen kommen wird und das nichts Schlimmes ist. In den allermeisten Fällen wird sich ein Verdacht als Erkältung oder „normale“ Grippe herausstellen.
Ein Hinweis zum Schluss: Schicken Sie ihr Kind der Jahreszeit und dem Wetter angepasst zur Schule! Da in den Klassen vermehrt gelüftet wird, ist das Tragen von Jacken in der Klasse natürlich gestattet.